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Pflanzengesellschaften der Eifel

Die Zusammenfassung von Pflanzenarten zu Pflanzengesellschaften beruht auf der Tatsache, daß Pflanzen nie alleine und isoliert vorkommen, sondern in der Regel in sich über größere Gebiete wiederholenden typischen Artenkombinationen. Ein Beispiel wäre der Waldmeister (Galium odoratum), der immer in von der Rotbuche dominierten Wäldern vorkommt. Das Maiglöckchen (Convallaria majalis) findet sich zwar auch in Rotbuchenwäldern, kommt aber ebenfalls in feuchteren Wäldern mit Eichen und Hainbuchen vor, in denen Rotbuchen und Waldmeister nicht mehr gedeihen können.

Je enger eine Art an eine bestimmte Artenkombination gebunden ist, desto enger ist ihre ökologische Amplitude oder ihre Anpassungsfähigkeit ist entsprechend geringer. Auf der anderen Seite läßt sich an diesen Arten eine Vegetationsform sicher erkennen, d.h. diese Pflanzen lassen sich als Kennarten für bestimmte Pflanzengemeinschaften bezeichnen. Im Beispiel ist es daher durchaus möglich, den Waldmeister als Kennart einer bestimmten Form von Wäldern (Buchenwäldern) zu charakterisieren, wohingegen das Maiglöckchen als Art mit größerer ökologischer Valenz lediglich als typische Waldart (= Kennart aller Wälder) anzusehen ist. Auf diesem Kennartenprinzip läßt sich ein hierarchisch geordnetes System der Pflanzengesellschaften aufbauen. Die unterste Einheit ist die der Assoziation oder der Pflanzengesellschaft. Mehrere durch Kennarten unterscheidbare, aber sonst floristisch ähnliche Assoziationen können durch sie verbindende Arten zu nächst höheren Einheiten, den Verbänden, Ordnungen und Klassen zusammengefaßt werden. Damit entsteht ein vierstufiges hierarchisches System, denen ebenso wie den Pflanzen und Tieren nach international gültigen Normen lat.-griech. Namen gegeben werden, die sich in der Regel von den Namen der Kennarten ableiten.

Auf diese Art und Weise ist eine Ordnung der Vegetation möglich, die zum Verständnis der ökologischen Zusammenhänge, der zeitlichen und räumlichen Entwicklung innerhalb und der gegenseitigen Beeinflussung der Vegetation, aber auch zur Bewertung der Pflanzengemeinschaften nach anthropogenen Gesichtspunkten unerläßlich ist.

Die Ordnung der Vegetation in einem hierarchischen System geht von klar abgrenzbaren Pflanzengesellschaften aus, die nach definierten Kriterien erhoben und beschrieben werden. Dabei spielt Tabellenarbeit, in denen viele Einzelaufnahmen analysiert und ausgewertet werden eine wichtige Rolle. Bei der Kartierung konkreter Gebiete zeigt sich jedoch oft, dass die Situation sich vor Ort anders darstellt. Viele Pflanzenbestände sind nicht immer eindeutig einer Pflanzengesellschaft zuzuordnen. Dies hat verschiedene Gründe. So können beispielsweise nutzungsbedingte Faktoren wie Entwässerung und Aufdüngung von Feuchtwiesen den Charakter der Pflanzengesellschaft stark verändern. Standortbedingte Faktoren spielen ebenso eine wichtige Rolle. Wiesen und Weiden mittlerer Standorte (Glatthaferwiesen) sind klar gegenüber den auf trockenen Böden vorkommenden Halbtrockenrasen abgegrenzt. Zwischen beiden gibt es jedoch einen mehr oder weniger breiten Übergangsbereich, der ein Kontinuum in Abhängigkeit beispielsweise von der Bodenmächtigkeit darstellt. Aus diesen Gründen ist die Ausscheidung verschiedener Pflanzengesellschaften oft erschwert.

Wir wollen im folgenden versuchen, eine Übersicht über die Pflanzengesellschaften der Eifel zu geben. Die Nomenklatur und Anordnung der Gesellschaften richtet sich dabei im wesentlichen nach Oberdorfer (1990) und der Roten Liste der Pflanzengesellschaften in Nordrhein-Westfalen mit einzelnen Ergänzungen.
Manche Gesellschaften werden von den verschiedenen Autoren jedoch abweichend geafßt oder lokal differenzierter betrachtet und beschrieben. Diese Auflistung stellt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir werden uns bemühen, diese Übersicht fortzuschreiben und auch mit charakteristischen Bildern zu hinterlegen. Da auch diese Rubrik ein umfangreiches Teilprojekt darstellt, wird es in mehr oder weniger großen Abständen erweitert.

  1. Felsspalten- und Mauerfugen-Gesellschaften (Asplenietea rupestria Br.-Bl. in Meier et Br.-Bl. 34)


  2. Mauer-Unkrautgesellschaften und Mauer-Zimbelkrautgesellschaften (Parietarietea judaicae Riv. Mart. in Riv. God. 55 em. Oberd. 69


  3. Steinschuttgesellschaften (Thlaspietea rotundifolii Br.-Bl. et al. 48)


  4. Wasserwurzler-Gesellschaften (Lemnetea R. Tx. 55)


  5. Wasserpflanzen-Gesellschaften des Süßwasser (Potamogetonetea R. Tx. et Preising 42)


  6. Röhrichte und Großseggen-Gesellschaften (Phragmitetea Tx. et. Prsg. 42)


  7. Zwergbinsen-Gesellschaften (Isoeto-Nanojuncetea Br.-Bl. et Tx. 43)


  8. Quellgesellschaften und Waldsümpfe (Montio-Cardaminetea Br.-Bl. et Tx. 43)


  9. Flach- und Zwischenmoore (Scheuchzerio-Caricetea fuscae [Nordhag. 37] Tx. 37)


  10. Hochmoor-Torfmoosgesellschaften (Oxycocco-Sphagnetea Br.-Bl. et R. Tx. 43)


  11. Sandrasen, Felsgrus- und Felsbandgesellschaften (Sedo-Scleranthetea Br.-Bl. 55 em. Th. Müller 61)


  12. Trocken- und Halbrockenrasen (Festuco-Brometea Br.-Bl. et Tx. 43)


  13. Schwermetallrasen (Violetea calaminariae)


  14. Blaugrashalden (Seslerietea variae Oberd. 74)


  15. Borstgrasrasen (Nardo-Callunetea Prsg. 49)


  16. Saumgesellschaften (Trifolio-Geranietea sanguinei Th. Müller 61)


  17. Schlagfluren und Vorwaldgesellschaften (Epilobietea angustifolii Tx. et. Prsg. in Tx. 50)


  18. Getreide-Unkrautgesellschaften (Secalietea Br.-Bl. 52)


  19. Hackfrucht-Unkrautgesellschaften (Polygono-Chenopodietalia (tx. et Lohm. in Tx. 50) J. Tx. in Lohm. et al. 62)


  20. Annuelle Ruderalgesellschaften (Sisymbrietalia J. Tx. in Lohm. et al. 62)


  21. Zweizahn-Melden-Ufersäume (Bidentetea Tx., Lohm. et Prsg. in Tx. 50)


  22. Trittpflanzen-Gesellschaften (Plantaginetea majoris Tx. et Prsg. in Tx. 50 em. Oberd. et al. 67)


  23. Kriechstraußgras-Rasen, Flutrasen (Agrostietea stoloniferae Oberd. in Oberd. et al. 67)


  24. Ausdauernde Unkraut- und Ruderalgesellschaften (Artemisietea vulgaris)


  25. Wirtschaftsgrünland (Molinio-Arrhenatheretea)


  26. Weidengebüsche und Weidenwälder (Salicetea purpureae Moor 58)


  27. Erlen- und Birkenbruchwälder (Alnetea glutinosae Br.-Bl. et Tx. 43)


  28. Buchen- und sommergrüne Eichenwälder Europas (Querco-Fagetea Br.-Bl. et Vlieg. 37 em.)


Links und Literatur:

Rote Liste der Pflanzengesellschaften in Nordrhein-Westfalen

Copyright:

Dr. Ralf Rombach (Rech) - 2004.

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