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Natur- und Artenschutz

Grundsätzlich zerfällt der Natur- und Artenschutz in zwei Teilbereiche. Der erste ist der klassische Naturschutz, der die Basis allen Erhaltungsmaßnahmen von Arten und Biotopen darstellt. Ohne entsprechenden Biotopschutz ist ein wirkungsvoller Artenschutz nicht realisierbar. Nur in freier Wildbahn unterliegen alle Organismen den natürlichen Evolutionsdruck, der für die Aufrechterhaltung der genetischen Integrität und Vielfalt der Arten, aber auch für zukünftige weitere Entwicklungen der Organismenwelt von entscheidender Bedeutung ist.

Der Artenschutz hingegen hat seinen Schwerpunkt auf den Schutz und der Erhalt einzelner Organismen, unabhängig davon, wo ihre natürliche Verbreitung in der Welt liegt. Freilandprojekte mit dem Ziel der Erhaltung von Arten ist zwangsweise verbunden mit dem Erhalt der Biotope, verfügt also über Querbeziehungen zum Naturschutz. Auf der anderen Seite gäbe es ohne den Artenschutz im engeren Sinne manche Tier- und Pflanzenart auf der Welt nicht mehr. Ohne Artenschutzmaßnahmen wäre beispielsweise das Przewalski-Pferd im vorletzten Jahrhundert ausgerottet worden. Durch Schutz- und Zuchtmaßnahmen in Zoologischen Gärten konnte diese Tierart in Gefangenschaft überleben und die Individuen stellen derzeit zunehmend die Basis für Wiedereinbürgerungen dar. Die Beispiele ließen sich fortsetzen mit Sibirischem Tiger und Orang-Utan, von denen heute in Gefangenschaft mehr Tiere leben als in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten, wo sie neben direkten Verfolgungen vor allem den unverändert anhaltenden Zerstörungen ihrer Lebensräume zum Opfer fallen. Aus Sicht des Erhaltes einer ausreichend breiten genetischen Basis sind die Zuchten in Gefangenschaft heute für viele dieser Arten ein unverzichtbarer Bestandteil ihres weltweiten Überlebens.

Auf die Fische bezogen sieht auf den ersten Blick aktuell die Lage günstiger aus, wobei zu berücksichtigen ist, daß für sehr viele Fischarten kaum gesicherte Daten über die Größe der natürlichen Populationen, letztlich sogar oftmals noch ausreichende Daten über die Gesamtverbreitung vorliegen. Auch bei den Fischen ist die direkte Zerstörung und/oder negative Veränderung ihrer Lebensräume die Hauptursache für ihre Gefährdung, wobei enge Beziehungen zwischen der Besiedlungsdichte durch den Menschen, der damit verbundenen Nutzung der Gewässer als Trinkwasserreservoir, zur Abwasserentsorgung, zur Energieerzeugung und als Verkehrswege und dem Rückgang von Fischarten bestehen.

Ein Beispiel wären die mittelamerikanisch verbreiteten Hochlandkärpflinge (Goodeidae), von denen für 2 Arten das akute Aussterben ansteht, wenn nicht schon geschehen. Ohne Zuchtmaßnahmen ausreichend großer Bestände in Gefangenschaft ist ein Überleben dieser Tiere nicht zu gewährleisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der empfehlenswerten Internetseite über Hochlandkärpflinge von Guenter Ellenberg.

Artenschutz

Neben den in Mitteleuropa schon seit langem bestehenden Naturschutzorganisationen gab es seit Anfang der 70er Jahren des 20. Jahrhunderts weltweite Bestrebungen, der zunehmenden Gefährdung der Tiere und Pflanzen ein Instrumentarium entgegen zu setzen. Beispielsweise führte der weltweite Handel mit Elfenbein, die Jagd auf Wale, die Jagd auf Jungrobben zu einem enormen Gefährdungspotential, welches letztlich zu einem Aussterben vieler der betroffenen Arten geführt hätte, wäre nicht ein weltweitere Mindestkonsens für den Handel mit Tieren und Tierprodukten gelungen, der 1973 im Washingtoner Artenschutzabkommen seinen Niederschlag fand. Dabei ging es nicht grundsätzlich um das Verbot des Handels mit Tieren, sondern um eine Reglementierung, damit eine "Übernutzung" der natürlichen Bestände, d.h. mehr Entnahme von Organismen als natürlicherweise nachwachsen. Allerdings gehörte dazu auch das Verbot des Handels mit einigen stark gefährdeten Arten wie dem Afrikanischen Elefant, der nahe an der Ausrottung stand.

Ausgehend vom Washingtoner Artenschutzabkommen wurde in der Europäischen Union (EU-Artenschutzverordnung) und der Bundesrepublik Deutschland (Artenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz) in mehreren Stufen ein Regelungswerk geschaffen, welches allerdings für einen "Laien" im Detail schwer durchschaubar ist. Wir wollen auf den folgenden Seiten versuchen, Ihnen einen Überblick über die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu geben und was Sie als Tierhalter gefährdeter Arten zu berücksichtigen haben.

  1. Washingtoner Artenschutzabkommen
  2. EU-Artenschutzverordnung
  3. Artenschutzgesetz
  4. Was tun bei Haltung gefährdeter Pflanzen und Tiere ?

Naturschutz

Der zweite Teil dieser Webseiten soll sich dem Naturschutz im engeren Sinne widmen. Auch wenn ein Aquarien- und Terrarienverein kein Naturschutzverein im eigentlichen Sinne ist, bestehen doch zahlreiche Querverbindungen, denn nur in einer intakten Umwelt haben unsere Pfleglinge eine dauerhafte Überlebenschance auf dieser Welt.

Naturschutz ist ein weltweites Anliegen und betrifft letztlich jeden Menschen auf der Erde. Auch wenn uns Naturzerstörungen in der dritten Welt auf den ersten Blick nicht weiter tangieren, bestehen jedoch direkte und indirekte Beziehungen zu uns, als Beispiel seien nur tropische Früchte wie Bananen genannt. Ohne den landwirtschaftlichen Anbau in tropischen und subtropischen Gebieten müßten wir auf diese Frucht in unseren Lebensmittelläden verzichten.

Dennoch ist Naturschutz auch und gerade für den Menschen vor Ort ein lokales Anliegen. Auch dieser Aspekt ist zu berücksichtigen. Wenn man an schönen Frühjahrswochenenden die weit über die Region bekannten Naturschutzgebeiet "Ahrschleife bei Altenahr" oder "Siebengebirge" besucht, läßt sich schnell erkennen, wie groß das Bedürfnis nach "intakter, weitgehend unberührter" Natur ist.

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Ihnen neben allgemeinen Information auch speziellere Hinweise, Links und Aktuelles zu Naturschutzfragen bringen.

  1. Heimische Naturschutzgebiete

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