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Pflanzengesellschaften der Eifel

Erlen- und Birkenbruchwälder (Alnetea glutinosae Br.-Bl. et Tx. 43)

  1. Grauweidengebüsche, Erlen- und Moorbirkenwälder (Alnetalia glutinosae Tx. 37 em. Th. Müller et Görs 58)

    1. Grauweidengebüsche (Salicion cinereae Th. Müller et Görs 58)
      1. Grauweiden-Gebüsch (Salicetum cinereae Zolyomi 31)


Gehölzgesellschaften dauernasser Standorte sind das Grauweiden- (Salicetum cinereae Zolyomi 31) und das Öhrchenweiden-Gebüsch (Salicetum auritae Jonas 35 em. Oberd. 64). Da ihre Standortbedingungen weitgehend identisch sind und ihr Vorkommen wesentlich vom Samennachschub aus dem Umfeld abhängt, können diese Gebüsch zusammengefaßt beschrieben werden.

Die Grauweide (Salix cinerea) und die Öhrchen-Weide (Salix aurita) siedeln vorwiegend auf Brachen von Feuchtwiesen. Die Gesellschaften werden im wesentlichen nur von der namengebenden Weidenart aufgebaut. Sie sind die erste gehölzdominierte Formation auf Feuchtbrachen und leiten damit die Wiederbewaldung der Standorte ein. Beide Weiden bilden große Polykormone aus und dringen so mehr und mehr in die Feuchtwiesenvegetation ein. Sie kommen in der gesamten Eifel und darüber hinaus Verbandsgemeinde an zahlreichen Stellen vor.

An dieser Stelle sei auf ein landespflegerisches Problem hingewiesen. Seggen- und binsenreiche Feucht- und Naßwiesen als auch deren Brachestadien gehören zu den nach § 24 Abs. 2 LPflG Rheinland-Pfalz geschützten Biotoptypen, soweit sie eine Größe von 1.000 m² überschreiten. Sie dürfen maximal zu 50 % verbuscht sein. Die Verbuschung wird im wesentlichen durch die beiden Weidengebüsche eingeleitet. Da diese jedoch gesetzlich nicht geschützt sind, verlieren die Feuchtwiesenbrachen mit zunehmender Verbuschung ihren gesetzlichen Schutz, d.h. dauerhaftes Brachfallen von Feuchtwiesen gefährdet nicht nur die Fauna und Flora dieses Biotops, sondern auch der gesetzliche Schutz nach § 24 LPflG wird zunehmend in Frage gestellt. Alleine schon aus diesem Grund ist die extensive Nutzung oder Pflege von Feuchtwiesen und die Wiederaufnahme der Nutzung bei Brachen anzustreben.

Copyright:

Dr. Ralf Rombach (Rech) - 2004.

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