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NSG Quellgebiet Swistbach (Landkreis Ahrweiler

In den Gemeinden Grafschaft und Kalenborn (Verbandsgemeinde Altenahr, beide Landkreis Ahrweiler) findet sich das Naturschutzgebiet Quellgebiet Swistbach. Dieses Gebiet liegt am nördlichen Rande der Eifel und ist von der Niederrheinischen Bucht nur durch einen Höhenzug getrennt.
Die erste Unterschutzstellung erfolgte zum 01.08.1986 auf etwa 7 ha. Erfaßt wurden 2 Quellbäche des Swistbaches inkl. der bachbegleitenden Auenwaldbestände sowie Feuchtwiesen und mageren Glatthaferwiesen.
Eine große Erweiterung des Naturschutzgebietes wurde am 13.02.2001 rechtskräftig auf nunmehr ca. 87 ha. Mit der Erweiterung wurde ein zentraler Bereich des gesamten Quellraumes des Swistbaches unter Naturschutz gestellt. Als Basis für diese Erweiterung diente ein ökologisches Gutachten, welches vom Naturschutzbund Kreisverband Ahrweiler e.V. in Auftrag gegeben wurde.

Das Naturschutzgebiet beinhaltet im wesentlichen Grünlandflächen verschiedener Nutzungsintensität und Wasserversorgung sowie kleinere Waldparzellen naturnaher Ausprägung und den natürlich verlaufenden Swistbach mit bachbegleitenden Auenwäldern.

Die Wälder bestehen vorzugsweise aus Buchenwälder kalkarmer Standorte sowie Buchen-Eichen-Mischwälder. Kleinere Fichtenparzellen und Kiefern-Mischwaldbestände sind integriert. Besonders hervorzuheben sind die kleineren, in den Wäldern entspringenden Quellbäche, die teilweise nur bei längeren Niederschlagsperioden Wasser führen. Hier finden sich an Waldtypen schmale Winkelseggen-Erlen-Eschenwälder. Einer dieser kleineren Quellbereich ist Lebensraum der stark gefährdeten Großlibelle Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentatus).

Beim Grünland sind vor allem die Feucht- und Naßwiesen sowie die ansatzweise Flachmoorbereiche hervorzuheben. Hier kommen seltene und gefährdete Arten wie Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza majalis und D. maculata) oder auch Wollgräser und Kleinseggen vor. Eine der Besonderheiten dieses NSG ist eines der beiden Vorkommen des Fieberklees (Menyanthes trifoliata) im Landkreis Ahrweiler. Diese Art siedelt in anmoorigen, nährstoffarmen und sehr nassen Senken und Quellbereich. Der Fieberklee ist ein Beispiel für eine Art, die zwingend auf die Nutzung, d.h. Offenhaltung der Feuchtwiesenstandorte angewiesen ist. Dabei spielt die Art der Nutzung, ob gemähte Naßwiese oder beweidete Naßweide keine Rolle, bei Brachfallen, d.h. Nutzungsaufgabe wird diese Art neben vielen anderen schnell von hochwüchsigen Stauden wie dem Mädesüß überwachsen, ausgedunkelt und vermag sich nicht mehr in den Naßwiesen zu halten.
Die anderen Grünlandbereiche sind mittleres Grünland verschiedener Intensität, es kommen artenreiche, wechselfeuchte Bereiche extensiver Nutzung als auch Flächen intensiver Grünlandnutzung vor.

Das Gebiet wird durchflossen vom Swistbach und beinhaltet in der jetzigen Abgrenzung die zwei südlichen Quellbäche. Insgesamt war neben den Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Arten einer der Hauptgründe für die Unterschutzstellung die starke Gefährdung des Gebietes, ausgelöst durch Nutzungsänderung (Umbruch von Grünland in Acker, vor allem aber die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen und Dickungen. Kurz vor der Unterschutzstellung wurde eine der wertvollsten Feuchtwiesenbereiche aus jagdlichen Gründen umgebrochen.

In einer weiteren Planung sollte die noch nicht geschützten Quellbäche des Swistbaches mit in das Naturschutzgebiet integriert werden. Dies sind im wesentlichen der westliche Quellbach und der nördliche mit drei Teilarmen. Am Zusammenfluß dieser drei Teilarme oberhalb einer Teichanlage findet sich ein nährstoffreicher Großseggen-Bruchwald, der für das nördliche Ahrbergland und den Eifel-Swistfuß eine absolute Rarität und Besonderheit darstellt.

Weitere Informationen zu diesem Schutzgebiet:

  1. Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
  2. Geschichte und Kurzbeschreibung des NSG auf den Seiten des Nabu Ahrweiler.
  3. Das Gutachten zur einstweiligen Sicherstellung des Quellgebietes Swistbach.
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